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Leoben, 2018.09.26:
Erwachsenenschutzrecht war das Thema, des aktuellen Bürgerforums im
Haus der Region in Leoben. Der Vortragende Notariatskanditat MMag.Dr.
Christian Reich bewies sich als Meister seines Faches. Er konnte
zugleich praxisnahe Fragen der Gäste höchst zufriedenstellend
beantworten.
Nicht nur Kinder bedürfen einer
gesetzlichen Schutz- und Rechtsstellung durch den Staat, sondern
ebenso die Erwachsenen. Vor allen, wenn Gesundheit nicht mehr im
ausreichenden Maße vorhanden ist, um Leib und Leben des Betroffenen
ausreichend zu versorgen.
Dafür wurde mit Gültigkeit ab 1.
Juli, 2018 das neue Erwachsenenschutzrecht gesetzlich in Kraft
getreten. Hauptaufgabe des Gesetzes besteht darin, die Autonomie,
Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen
in den Mittelpunkt zu stellen. Die Selbstständigkeit jeder
betroffenen Person, soll solange wie möglich aufrechtzuerhalten
werden.
Es besteht ab nun aus den wirkungsmäßig
aufsteigenden vier Säulen der Vertretung. Dies sind 1.
Vorsorgevollmacht, 2. gewählte Erwachsenen Vertretung, 3.
gesetzliche Erwachsenenvertretung und schlussendlich der
gerichtlichen Erwachsenenvertretung.
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Die Vorsorgevollmacht betrifft
lediglich den Vorsorgefall (ähnlich einer Versicherung), der
gesunden Person. Sie bestimmt dabei was passieren soll, wenn der
Vorsorgefall eintreten sollte.
Die gewählte Erwachsenen Vertretung,
kann der Betroffene auch noch entscheiden, wenn bereits
gesundheitliche Einschränkungen bestehen.
Bei der gesetzlichen
Erwachsenenvertretung bestehen ab nun erweiterte Möglichkeiten für
verwandte Personen.
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung
ersetzt die ehemalige Sachwalterschaft. Ab nun kann diese sich
deutlicher auf spezielle Verhaltensangelegenheiten, z. B. nur in
Sachen Kontoführung, beziehen.
Frau Pölzl bedankte sich herzlich bei
Dr. Reich, welcher als Mitbegründer des Bürgerforums, immer wieder
gerne Vorträge hält um den Mitgliedern den neuesten juristischen
Stand zu Themen zu ermöglichen.

Text und Bilder: Werner Pregetter
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